Geänderte Quarantänevorschriften

„Am 15. Januar 2022 tritt eine Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) in Kraft […].

Grundsätzlich gelten danach folgende Absonderungspflichten (Quelle Staatskanzlei SH): Vor dem Hintergrund der seriellen Teststrategie und des erhöhten Schutzstandards in Schulen sind bei Einhaltung aller Vorgaben in Schulen in der Regel keine Quarantänemaßnahmen erforderlich. Das bedeutet, dass in Schulen folgende Veränderungen gegenüber den Regelungen der ersten Schulwoche gelten:

Herzliche Grüße und alles Gute

     Philipp Kraft