Das Stellen eines Antrages führt zur Prüfung der Voraussetzungen. Über das Ergebnis der Prüfung informiert der Träger der Schülerbeförderung schriftlich. Die Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden im Zeitraum von Mai 2025 bis September 2025 per Post versendet. Es wird angestrebt, dass jeder eingegangene Antrag bis zum Schulanfang (08.09.2025) beantwortet wird. Damit zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 eine Fahrkarte ausgehändigt werden kann, muss die Antragstellung bis spätestens zum 31. Mai 2025 erfolgen. Bei einer späteren Antragsstellung kann nicht gewährleistet werden, dass die Schüler-/innen eine Fahrkarte zum Schuljahresbeginn erhält. Der Antrag ist in der Regel einmalig zu stellen. Eine erneute Antragstellung wird erst bei Änderungen wie ein Umzug oder Schulwechsel erforderlich.
Der Bestellschein für ein rabattiertes Deutschlandticket (freiwillige Leistung) ist für nicht anspruchsberechtigte Schüler/-innen mit Wohnsitz im Kreis Plön (z. B. Schüler/-innen aus Klausdorf oder Mönkeberg). Zu beachten ist beim Bestellschein, dass dieser eigenverantwortlich bei der VKP und nicht beim Kreis eingereicht werden muss.
Weitere Informationen zum Deutschland-Schulticket oder zur Schülerbeförderung allgemein stehen auf der Internetseite des Kreises Plön (www.kreis-ploen.de/schülerbeförderung) bereit.