Exkursion zum Amtsgericht Neumünster

Am Montag, den 25. März, ging es nach der ersten Stunde für den „Recht und Medien“-Kurs des 9. Jahrgangs los.

Wir trafen uns vor der Oberstufenbücherei und gingen gemütlich zur Bushaltestelle. Nach einigen Minuten Verspätung kam dann auch der Bus, der uns direkt zum Amtsgericht Neumünster bringen sollte.

Als wir nun im Amtsgericht waren, mussten wir zuerst durch eine Sicherheitskontrolle, wobei wir zum Glück alle gut durchkamen. Nun gab uns eine nette Dame noch ein paar Informationen. Zum Beispiel, wo wir hin müssen oder was man darf und was nicht. Dann ging es auch schon in den Gerichtssaal, in dem wir ganz hinten auf drei Besucherbänken Platz nehmen durften. Herr Kaikowski, der uns als RuM-Lehrer begleitete, erklärte uns noch ein paar Aspekte zur Sitzanordnung in einem Gerichtssaal, als der Staatsanwalt hereinkam und uns freundlicherweise direkt ein paar unserer Fragen beantwortete und weitere Dinge rund um das Thema Jura erklärte.

Danach betrat der Richter den Saal, gefolgt von einer Protokollantin. Nicht viel Zeit verging, da begann auch schon unsere erste Gerichtsverhandlung. Hier sollte ein Fußballspieler einen Schiedsrichter äußerst stark beleidigt haben. Diese Verhandlung war jedoch schon nach knapp 15 Minuten beendet, da der Sachverhalt klar war, und zog eine Geldstrafe von 500 Euro für den Angeklagten nach sich. Nach weiteren fünf Minuten fing dann die zweite Gerichtsverhandlung an, die ganze 1 ½ Stunden dauerte und ziemlich vielen die Nerven kostete. Zwei Männer waren auf einer Tankstelle auf drei betrunkene Jugendliche getroffen. Es hatte Streit gegeben, der in Beleidigungen, einer Verfolgungsjagd, Körperverletzung und Sachbeschädigung endete. Am Ende war die Beweislage so, dass das Verfahren gegen die Auflage einer milden Geldstrafe eingestellt wurde. Nach dieser Verhandlung war klar, dass wir nur noch die dritte, statt der vier geplanten Verhandlungen schaffen würden. Diese dauerte dann wieder nur 15 Minuten. Eine Mutter hatte ihrem Sohn den Schlüssel zu ihrem PkW überlassen, obwohl sie wusste, dass dieser zu diesem Zeitpunkt keinen Führerschein besaß. Dies kostete sie im Urteil 1000 Euro Strafe.

Wir bedankten uns recht herzlich bei den anwesenden Juristen und fuhren mit dem Bus wieder zurück zu unserer Schule. Ein spannender und informativer Schultag ging für uns zu Ende.

Jessica Sinn, 9a