Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
leider lassen die aktuellen Entwicklungen nicht wie erhofft den Schulstart im Präsenzunterricht zum 11. Januar zu.
Eine Ausnahme ist der Abiturjahrgang. Hier wird es Präsenzunterricht geben!
Die detaillierten Informationen finden sich hier im aktuellen Informationsschreiben.
Herzliche Grüße und alles Gute
Philipp Kraft
Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Unser Hygieneplan sieht das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung überall dort vor, wo sich Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Jahrgänge theoretisch begegnen können. In der Praxis vermeiden wir z.B. durch eine Lehrerbegleitung in den Treppenhäusern diese Situationen bestmöglich.
Das Bildungsministerium hat uns am 1. Oktober darüber informiert, dass in den ersten zwei Wochen nach den Herbstferien auch im Unterricht und auf dem Schulhof eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Wenn ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann, darf die Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulhof abgenommen werden. Dies gilt selbstverständlich auch für das Essen und Trinken.
folgende Hinweise haben uns am 23. Oktober aus dem Bildungsministerium erreicht:
„Die Landesregierung hat eine Änderung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. Die neue Fassung gilt ab 24.10.2020 und ist für Schulen insofern bedeutsam, als das Tragen eines Kunststoffvisieres (sogenannte Face Shields) zur Erfüllung der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr ausreichend sein wird. Diese Änderung folgt einer geänderten Empfehlung des RKI, wonach die Verwendung von Visieren nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand nicht als gleichwertige Alternative zur Mund-Nasen-Bedeckung angesehen werden kann, weil das Visier nicht vergleichbar die Verbreitung von Aerosolen verhindert.
Ausnahme: Lehrpersonal, bei denen die Erkennbarkeit der Mimik oder die unbeeinträchtigte sprachliche Verständlichkeit der Erreichung eines verfolgten Bildungszwecks dient, kann weiterhin Face Shields nutzen. D. h. für Lehrkräfte, dass sie immer dann ein das ganze Gesicht abdeckende Visier tragen können, wenn sie in der pädagogischen Interaktion mit Schülerinnen und Schülern sind.
Personen, die grundsätzlich von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind, können weiterhin freiwillig Visiere verwenden. (Pressemitteilung der Landesregierung).“
Umgang mit Krankheitssymptomen
gültig ab dem 27. August 2020
Liebe Eltern,
es mehren sich bei uns die Anfragen, wie im Kontext von Corona mit Krankheitssymptomen bei ihren Kindern umgegangen werden soll. Zudem haben sich die Bestimmungen in den letzten Tagen teilweise geändert.
Ich möchte Ihnen mit dieser Übersicht noch einmal einen Überblick über die derzeitigen Regelungen geben und so im Bedarfsfall hoffentlich eine gute Entscheidungsgrundlage liefern
- Für den Fall eines einfachen Schnupfens
Der aktualisierte „Schnupfenplan“ des Bildungsministeriums sieht vor, dass leichte Symptome wie Schnupfen, eine laufende Nase, Halskratzen, leichtes gelegentliches Husten keinen Ausschlussgrund vom Unterricht darstellen. Wir möchten Sie dennoch bitten, in diesen Tagen besonders verantwortlich mit der Gesamtsituation umzugehen und im Zweifelsfall auch im Sinne der Schulgemeinschaft eine vorsichtige Vorgehensweise zu wählen.
- Für den Fall weiterer Krankheitssymptome wie z.B. Fieber, Husten, Gliederschmerzen, …
Liegen Krankheitssymptome bei Kindern, die mit einer COVID-19-Erkrankung im Zusammenhang stehen könnten (z. B. Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Halsschmerzen/-kratzen, Muskel- und Gliederschmerzen), so dürfen die Kinder am schulischen Präsenzbetrieb grundsätzlich nicht teilnehmen. Die Teilnahme ist erst dann wieder möglich, wenn aufgrund einer ärztlichen Untersuchung der Schulbesuch als unbedenklich eingestuft wird (ärztlicher Bereitschaftsdienst bei Bedarf zu erreichen unter: 116 117) oder mindestens 24 Stunden Symptomfreiheit besteht.
- Für den Fall, dass ein Corona-Test durchgeführt wird
Wenn ein Mitglied der Schulgemeinschaft (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch des Schulträgers und weitere an Schule Beschäftigte) auf eine Covid19-lnfektion getestet wird, soll dies der Schule gemeldet werden. Die Person bleibt bis zum Erhalt des Testergebnisses zu Hause. Läuft ein Testverfahren lediglich für eine dritte Person, die nicht zur Schulgemeinschaft gehört, z. B. Geschwisterkinder, Elternteil usw., muss die Person nicht zu Hause bleiben, außer, das zuständige Gesundheitsamt ordnet dies explizit an.
- Für den Fall eines bestätigten Corona-Falls
Wenn ein Corona-Fall auftritt, entscheidet das Gesundheitsamt über die Quarantänemaßnahmen. In den Fällen an den Kieler Schulen wurde eine 14-tägige Quarantäne für die gesamte häusliche Gemeinschaft angeordnet.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
Philipp Kraft
Quellen:
„Schnupfenplan“ des Bildungsministeriums Schleswig-Holsteins:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/schnupfenplan.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Belehrungsformular des Bildungsministeriums Schleswig-Holsteins:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_schule.html#docb5a355f7-c9fa-4b6d-86f9-452954b9875abodyText1
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_schule.html#docb5a355f7-c9fa-4b6d-86f9-452954b9875abodyText1
Der Hygieneplan
Ein Hygieneplan ist für jede Schule verpflichtend. Derzeit ist unser Hygieneplan um die besonderen Maßnahmen im Umgang mit dem Coronavirus erweitert. Den aktuellen Stand des Hygieneplans finden Sie hier als pdf-Version. Ich weise jedoch darauf hin, dass sich Details auch sehr kurzfristig ändern können.
Der Hygieneplan regelt beispielsweise den Gebrauch von Mund-Nasen-Bedeckungen.
Informationen, Links und Downloads:
Aktuelle Informationen des Bildungsministeriums:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Aktuelles/_documents/corona_schule.html
Täglich aktualisierte Informationen unter:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/allgemeines_node.html
Risikogebiete:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.htm
Verhaltenstipps:
s. pdf-Download