Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Unser Hygieneplan sieht das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung überall dort vor, wo sich Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Jahrgänge theoretisch begegnen können. In der Praxis vermeiden wir z.B. durch eine Lehrerbegleitung in den Treppenhäusern diese Situationen bestmöglich.

Das Bildungsministerium hat uns am 1. Oktober darüber informiert, dass in den ersten zwei Wochen nach den Herbstferien auch im Unterricht und auf dem Schulhof eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Wenn ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann, darf die Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulhof abgenommen werden. Dies gilt selbstverständlich auch für das Essen und Trinken.