Bescheinigung eines negativen Selbsttests

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
die derzeitigen Corona-Bestimmungen in Schleswig-Holstein sehen vor, dass man z.B. für den Sportverein eine „Bescheinigung über das Vorliegen eines negativen SARS-CoV-2 Antigen-Selbsttests“ vorlegen muss.
Für alle minderjährigen Schülerinnen und Schüler werden diese Bescheinigungen über die Schule einmalig ausgestellt. Hierfür ist kein gesonderter Antrag nötig. Spätestens am 23. August 2021 sollen alle persönlich in der Schule anwesenden minderjährigen Schülerinnen und Schüler die Bescheinigung erhalten.
Herzliche Grüße und alles Gute
Philipp Kraft