Recht.Staat.Bildung.

Am 26.08.2021 bekam das WiPo-Profil 2  aus dem 10. Jahrgang des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums in Einfeld im Rahmen des Projektes Recht.Staat.Bildung. Besuch von Herr Jensen, einem Richter des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes aus Schleswig.

 Der Anlass des Besuches des Richters war die Beleuchtung des Themas „Einschränkung der Grundrechte in der Zeit einer Pandemie“; hier gingen wir auf einzelne Grundrechte ein, die während der Pandemie eingeschränkt wurden, immer noch eingeschränkt sind beziehungsweise eingeschränkt werden sollten.

Hierzu gehört zum Beispiel die Diskussion über eine Einschränkung von Artikel 13 Absatz 1 (Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung). Das heißt, dass es der Polizei möglich wäre, in eine Wohnung zu gehen, um zum Beispiel zu überprüfen, ob die maximale Anzahl der Personen in einem Haushalt eingehalten wurde. Eine solche Einschränkung dient auch dazu, zu kontrollieren, ob Personen, die in Quarantäne sein sollten, auch wirklich das Haus nicht verlassen, oder, falls in einer Familie beispielsweise nur ein Kind positiv auf das Coronavirus getestet wurde, die angeordnete Isolation vom Rest der Familie umgesetzt wurde. Diese Situation wäre für Familien nicht einfach. Das Kind müsste im eigenen Haus sein und dürfte sein Zimmer für 14 Tage (Dauer der Quarantänezeit) nicht verlassen  ̶  auch nicht zum Essen. Die einzige Ausnahme sei der Gang aufs Klo und zum Duschen, allerdings müssten in dieser Situation alle anderen Familienmitglieder einen Mindestabstand von 1,5 Metern (vorgeschriebener Abstand in der Corona-Pandemie zu seinen Mitmenschen) zu der infizierten Person einhalten. Auch das Essen dürfe nicht mit den anderen Familienmitgliedern eingenommen werden, hier lautete der Tipp vom Gesundheitsministerium, dass das Essen vor die Zimmertür der infizierten Person gestellt werden solle und man sich dann wieder mindestens 1,5 Meter von der Tür entfernen solle. Dann dürfte die Tür geöffnet und das Essen genommen werden, so die Informationen die Herr Jensen uns geben konnte.

Der Richter Herr Jensen erzählte uns außerdem noch, dass wir uns mit den jetzigen Maßnahmen und Einschränkungen ziemlich glücklich schätzen sollten, denn es hätte auch noch deutlich schlimmer kommen können. So habe das Gericht sehr viele Vorlagen, die sonst stärker in die Grundrechte eingegriffen hätten, als „unverhältnismäßig“ eingestuft und abgelehnt.

Außerdem konnten wir Herrn Jensen noch Fragen zu seinem Beruf und weiteren Einschränkungen stellen. Herr Jensen erzählte uns zu Beginn des Besuches ausführlich, was er in seinem Beruf macht und wie dieser ihm gefällt. Ebenso ausführlich erzählte er uns auch noch von den Aufgaben und Funktionen des Oberverwaltungsgerichtes.

Generell war der Besuch von Herrn Jensen an der Alexander-von-Humboldt-Schule sehr lehrreich, informativ und interessant gestaltet.
Im Namen des WiPo-Profil  2 des 10. Jahrgangs möchten wir uns sehr herzlich bei Herrn Jensen für den Besuch in der Klasse bedanken und würden allen anderen Klassen, die die Option haben, an dem Projekt Recht.Staat.Bildung. teilzunehmen, wärmstens empfehlen, diese Möglichkeit unbedingt zu nutzen!

Geschrieben von Frederik Weiß und Max-Tjorben Junge